Kurs: Übernahme eines Kehrbezirks
Kursinfo | ||
Datum: | vom 02.12.2021 | bis 03.12.2021 |
Uhrzeit: | von 9.00 Uhr | bis 17.00 Uhr |
Dauer: | 2 Tage | |
Prüfungstag: | 03.12.2021 | |
Referent: | Dr. Karsten Felske - Justiziar der Handwerkskammer Münster | |
Preis: | 600 € | Mitglieder: 500 € |
Plätze: | Gesamt: 14 | Frei: 5 |
Mindestteilnehmer: | 10 | |
Zielgruppe: | Schornsteinfeger | |
Schulungsort: | 67663 Kaiserslautern - Im Stadtwald 15a | |
Lehrinhalte: | Hier klicken |
Übernahme eines Kehrbezirks
Nach der Bestellung auf einen Kehrbezirk stellen sich für den neuen Kehrbezirksinhaber viele Fragen aus dem Spannungsbereich von Wettbewerbs-, Datenschutz-, Schornsteinfegerhandwerks- und Vertragsrecht, die im Einklang mit dem sog. Trennungsgebot zwischen hoheitlichen und freien Tätigkeiten zu lösen sind. Diese Fragen werden innerhalb des Seminars beleuchtet und Lösungswege aufgezeigt.
Wegen der fehlenden Nutzungsmöglichkeit von Kehrbuchdaten für privatwirtschaftliche Zwecke und der Übernahme von eventuell vorhandenen Verträgen des Vorgängers sollten im Idealfall bereits weit im Vorfeld einer Kehrbezirksübernahme Maßnahmen eingeleitet werden, um neben dem Kehrbezirk auch den Gewerbebetrieb des Vorgängers datenschutzkonform und privatrechtlich rechtssicher übernehmen zu können.
Wenn eine derartige Übernahme nicht möglich ist, muss die Frage geklärt werden, welche Daten der Übernehmer zu welchen Zwecken verwenden kann, wie er rechtlich sicher seine Leistungen bewirbt und wie Kunden im besten Fall durch den Abschluss von Verträgen langfristig gebunden werden können.
Ausgangspunkt dieser Betrachtung ist der Umstand, dass jeder Schornsteinfegerbetrieb seit 2014 in bestimmten Konstellationen rechtlich verpflichtet ist, bei Verträgen mit Verbrauchern dem Kunden Vertragsdokumente oder eine Vertragsbestätigung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss der Kunde in diesen Konstellationen auch über ein ihm zustehendes Widerrufsrecht belehrt werden. Beim Abschluss dieser Verträge ist weiter zwingend darauf zu achten, dass z. B. keine Kehrbuchdaten verwendet werden und auch bei der Vertragsanbahnung und dem Vertragsabschluss die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts Beachtung finden.
Im Laufe des Lehrgangs werden die entsprechenden Übernahmestrategien dargestellt und neben den erforderlichen Vertragsdokumenten auch die notwendigen Formschreiben vorgestellt.
Seminarinhalte:
- Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als öffentliche Stelle im Datenschutzrecht
- Einführung in das Datenschutzrecht für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
- Trennungsgebot zwischen hoheitlichen und privaten Tätigkeiten
- Zulässige Werbemaßnahmen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
- Neutralitätspflicht des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
- Zulässige Randnutzung einer öffentlichen Einrichtung im Zusammenhang mit privatwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Vorgaben für den Abschluss von privatwirtschaftlichen Verträgen im eigenen Kehrbezirk