Kurs: Der Bezirksbevollmächtigte als Behörde
Kursinfo | ||
Datum: | vom 31.10.2024 | bis 31.10.2024 |
Uhrzeit: | von 9.00 Uhr | bis 16.00 Uhr |
Dauer: | 1 Tag | |
Prüfungstag: | 31.10.2024 | |
Referent: | Dr. Karsten Felske - Justiziar der Handwerkskammer Münster | |
Preis: | 650 € | Mitglieder: 500 € |
Plätze: | Gesamt: 14 | Frei: 6 |
Mindestteilnehmer: | 10 | |
Zielgruppe: | bBSF | |
Schulungsort: | 67663 Kaiserslautern - Im Stadtwald 15a | |
Lehrinhalte: | Hier klicken |
Der Bezirksbevollmächtigte als Behörde
Das Seminar verfolgt das Ziel, die für den Bevollmächtigten immer stärker zu beachtenden verwaltungsrechtlichen Elemente in der täglichen Arbeit für den juristischen Laien verständlich darzustellen, die daraus entstehenden "Sollbruchstellen" zu identifizieren und dem Bevollmächtigten Hilfestellung bei der Bewältigung der einzelnen Verwaltungsvorgänge zu geben.
Neben der Beantwortung von klassischen Fragestellungen aus dem Verwaltungsrecht, wie z. B. dem Erfordernis einer Anhörung und dem Akteneinsichtsrecht von Betroffenen, werden auch praktische Fragestellungen aus dem täglichen Leben beantwortet.
Seminarinhalte:
- Welche Rechte stehen dem Bevollmächtigten in einem Verwaltungsverfahren (Anlassbezogene Überprüfung, Feuerstättenschau) zu und wie kann er diese gegenüber dem Eigentümer durchsetzen?
- Wie werden unbestimmte Rechtsbegriffe ("gelegentlich benutze Feuerstätte", "erkennbar rückstandsarme Verbrennung") konkretisiert und wer überprüft die Richtigkeit derartiger Auslegungen?
- Was versteht man unter dem Begriff der "Unverhältnismäßigkeit" von Verwaltungshandeln und welche Fälle sind denkbar, in denen eine derartige Unverhältnismäßigkeit die Arbeit des Bevollmächtigten behindern kann?
- Darf der Bevollmächtigte im Verwaltungsverfahren Lichtbilder anfertigen?
- Können Dritte mit Rechtsbehelfen gegen eine hoheitliche Abnahmebescheinigung vorgehen?
- Wie kann die Bekanntgabe oder die Zustellung eines Feuerstättenbescheides rechtssicher gestaltet werden, wenn der Pflichtige seinen Wohnsitz im Ausland hat?
Komplettiert wird das Seminar u. a. durch die Beantwortung von Fragen zum Widerspruchsverfahren, der Darstellung von Möglichkeiten zur Aufhebung eines Feuerstättenbescheides und der Haftung für erteilte Auskünfte. In diesem Zusammenhang werden auch Amtshaftungstatbestände dargestellt, die im Zuge des hoheitlichen Handelns (Abnahme, Feuerstättenschau) entstehen können. Für die Kursteilnehmer besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragestellungen an den Dozenten zu richten, die dann im Kurs besprochen werden sollen.
Sie müssen eingeloggt sein, um sich für einen Kurs anmelden zu können!