Kurs: Rund um den Bezirk
Kursinfo | ||
Datum: | vom 18.09.2023 | bis 19.09.2023 |
Uhrzeit: | von 9.00 Uhr | bis 16.00 Uhr |
Dauer: | 2 Tage | |
Prüfungstag: | 18.12.2022 | |
Referent: | Dr. Karsten Felske - Justiziar der Handwerkskammer Münster | |
Preis: | 600 € | Mitglieder: 500 € |
Plätze: | Gesamt: 14 | Frei: 5 |
Mindestteilnehmer: | 10 | |
Zielgruppe: | bBSF | |
Schulungsort: | 67663 Kaiserslautern - Im Stadtwald 15a | |
Lehrinhalte: | Hier klicken |
Rund um den Bezirk
Ziel dieses Kurses ist die Darstellung von Themen- und Problemfeldern, die in der täglichen Arbeit des Bezirksbevollmächtigten immer wieder vorkommen, aber selten vertiefend in entsprechenden Fachkursen besprochen werden.
Beginnend mit Fragestellungen aus der Landesbauordnung und zur sog. hoheitlichen Bauabnahme (Bundeskleingartengesetz, Gebäudebegriff, Unzumutbare Belästigungen, Aufbewahrungspflichten, Haftungstatbestände) soll ein Schwerpunkt des Kurses insbesondere in der Darstellung der wettbewerbskonformen Trennung (Anmeldezettel, Anschreiben, Werbung, Durchführung von freien und hoheitlichen Tätigkeiten in einem Arbeitsgang, Neutralitätspflicht) zwischen hoheitlichen und privaten Tätigkeiten liegen.
Darauf aufbauend werden die Befugnisse der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Überprüfung eines Kehrbezirks dargestellt und Verteidigungsstrategien im Rahmen dieser Prüfung vorgestellt und besprochen. Sowohl für den Übernehmer als auch für den Übergeber eines Kehrbezirks werden die Fallgestaltungen aufgezeigt, in denen der Übernehmer Kostenerstattungsansprüche gegen den Übernehmer geltend machen kann.
Abschließend soll skizziert werden, wo die tägliche Arbeit des Bevollmächtigten strafrechtliche Belange berührt und wie man sich im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu verhalten hat. Für die Kursteilnehmer besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragestellungen an den Dozenten zu richten, die dann im Kurs besprochen werden können.
Seminarinhalte:
- hoheitliche Bauabnahme
- wettbewerbskonformen Trennung zwischen hoheitlichen und privaten Tätigkeiten
- Überprüfung eines Kehrbezirks
- Übernahme eines Kehrbezirks
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